Kontakt

AGB

Allgemeine Reisebedingungen der journaway GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Angebote der journaway GmbH(„journaway“), die auf der Internetseite als eigene Reiseangebote gekennzeichnet sindund bei welchen mehrere, verschiedene Reiseleistungen von journaway als Reiseveranstalter angeboten werden. Sie gelten zwischen dem Kunden als die Pauschalreisebuchende Person (m/w/d), dem „Kunden“, und journaway. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten nicht für die von journaway lediglich vermittelten Reisen, die vonDritten als Pauschalreise angeboten und durchgeführt werden.

2. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente

2.1 Mit seiner Reiseanmeldung (Buchungsauftrag) bietet der Kunde journaway den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung derjeweiligen Reise auf der Internetseite und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder aufelektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Es wird empfohlen, die Reiseanmeldung mit dem auf der Website von journaway enthaltenen Buchungsformular zu tätigen.

2.2 Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärungübernommen hat.

2.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrags des Kunden durchjournaway zustande. journaway bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger direkt oder über den Reisevermittler und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2EGBGB erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.

2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab,so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebotvon journaway vor, an das journaway für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, etwadurch Leistung der Anzahlung, annehmen und der Vertrag kommt mit dem Inhalt desneuen Angebots zustande.

2.5 Bei allen Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von journawayerläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamtenOnline-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutern wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, aufder er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Fallsder Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfachdas Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „zahlungspflichtigbuchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eineKostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. DerKunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alleInformationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldungerhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die nochkeine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.

2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeitder Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich journaway mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebeneNamen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen beider Einreise führen.

2.7 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: journaway weist darauf hin,dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kannbei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen,sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 6). Ein Widerrufsrechtbesteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalbvon Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist(nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denender Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

3. Leistungen von journaway

3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibungvon journaway in der zur betreffenden Reise gehörigen Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden, die den Vertragsschlussbestätigt.

3.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von journaway nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oderim Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nichtvon journaway herausgegeben werden, sind für ihre Leistungspflichten nicht verbindlich.

4. Bezahlung

4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines, der denVersicherungsschutz dokumentiert, ist die Zahlung des Reisepreises wie auf derBuchungsbestätigung ausgewiesen, fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.

4.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist journaway berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Indiesem Fall kann journaway den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich annachstehender Ziffer 6.2 und 6.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nichtselbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

5.1 journaway behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreisnach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreisesunmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschlussdes Vertrages nicht vorhersehbaren
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung vonPersonen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) einerErhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wieTouristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) einer Änderung der für diebetreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.
Der Reisepreis wird in dengenannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein,wird journaway den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. perE-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtenund hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nurwirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtungdes Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, dieab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Aufdie Verpflichtung von journaway zur Preissenkung nach Ziff. 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.

5.2 Da Ziffer 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kundeeine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1 untera) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für journaway führt. Hat der Kunde mehr als denhiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von journaway zu erstatten. journaway darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenenVerwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5.3 journaway behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als denReisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht widerTreu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). journaway hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich undin hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nurwirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziffer 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann journaway sie nicht einseitig vornehmen. journawaykann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen,dass er innerhalb einer von journaway bestimmten Frist, die angemessen sein muss,(1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann journaway die Reise aus einem nach Vertragsschlusseingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichungvon besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. journaway kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass derKunde innerhalb einer von journaway bestimmten Frist, die angemessen sein muss,(1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertragerklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nachReisebeginn unterbreitet werden.

5.5 journaway kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigenVertragsänderung nach Ziffer 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderenPauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die journaway den Kunden nach Art. 250 §10 EGBGB zu informieren hat.

5.6 Nach dem Ablauf einer von journaway nach Ziffer 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebotzur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

5.7 Tritt der Kunde nach Ziffer 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs.5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit journaway infolge des Rücktritts des Kundenzur Rückerstattung des Reisepreises bzw. geleisteter Anzahlungen verpflichtet ist, hatjournaway auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt Rückzahlung zuleisten.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierung der Reise

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei journaway unter der unten genannten Adresse oder dem Reisebüro, über das evtl. die Buchung des Kundenerfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail unter: team@journaway.com) oder über den in der E-Mailder Buchungsbestätigung enthaltenen Stornierungslink zu erklären.

6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert journaway den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Grundsätzlich gelten die für die betreffende Reise ausgewiesenen und mit dem Kunden vereinbarten Entschädigungspauschalen. Vorbehaltlich einer solchen gesonderten Vereinbarung gelten die folgenden Entschädigungspauschalen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungenvon journaway und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendungder Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt desKunden, bestimmen:

  • Bis 42. Tag vor Reisebeginn kostenfrei
  • vom 41. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 35 %
  • vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45 %
  • vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
  • vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
  • vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %
  • bei Rücktritt am Abreisetag /bei Nichterscheinen 90 %

Dem Kunden bleibt es unbenommen, journaway nachzuweisen, dass ihr überhauptkein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von journaway geforderten Pauschalen.

6.3 journaway behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen einekonkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesemFall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungenkonkret beziffern und belegen.

7. Umbuchungen, Ersatzpersonen

7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich desReisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Buchung der Reise Umbuchungen vorgenommen, kann journaway bis zum 7. Tag vorReiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Istjournaway zu einer Umbuchung nicht bereit bzw. ist diese nicht möglich, so kann derKunde nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung unter den in Ziffer 6.2 und 6.3 genannten Bedingungen vorgehen. Dem Kundenist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieserHöhe entstanden ist.

7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in dieRechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fallrechtzeitig, wenn sie journaway nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.journaway kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er undder Kunde gegenüber journaway als Gesamtschuldner für den Reisepreis und diedurch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. journaway darf eine Erstattungvon Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlichentstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcherHöhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

8. Reiseversicherungen

Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt journawaydringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kanndem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherungzur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die journaway ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch aufanteilige Erstattung des Reisepreises.

10. Rücktritt und Kündigung durch journaway

10.1 journaway kann bis 42 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteinehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in derjeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahlbeziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbartenReisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen seinmuss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahlund späteste Rücktrittsfrist angibt.

10.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch journaway nachhaltigoder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann journawayohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält journaway denAnspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf.erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

11. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust

11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von journawayoder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort umAbhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sichstets in der Buchungsbestätigung. Soweit journaway infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, diein § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

11.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, hat journaway den Reisemangel zu beseitigen. Sie kanndie Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. journaway kann in der Weise Abhilfe schaffen, dasssie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann journaway die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat journaway Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet journawayinnerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen dergesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen dieschriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Fristdurch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe durch journaway verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kundengekündigt, so behält journaway hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung derPauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleibenunberührt.

11.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelledie Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erhebenund den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus

ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichenReiseleitung oder direkt gegenüber journaway anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

11.5 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge.Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einenerheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail& Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um denCheck-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem passieren zukönnen. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei demUmbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.

12. Schadensminderungspflicht

Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetreteneSchäden gering zu halten. Insbesondere hat er journaway auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

13. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von journaway für Schäden, die nicht Körperschäden sind undnicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

journaway ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identitätdes jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf.zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht dieausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesemZeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, diein der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite:https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de

15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

15.1 journaway informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung vonVisa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste, auch bei Covid-19-Maßnahmen des Bestimmungslandes), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

15.2 journaway haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visadurch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde journaway mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, journaway hat gegen eigene Pflichten verstoßenund selbst die Verzögerung zu vertreten.

15.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung derReise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere dieZahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, journaway hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.

15.4 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz, der über Ziffer 15.1 hinaus gesundheitlich sinnvoll ist, rechtzeitig informieren, ebenso über Prophylaxemaßnahmen.Auf die allgemeinen Informationen der Gesundheitsämter, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, reisemedizinisch erfahrener Ärzte, Tropenmediziner und desBernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg wird verwiesen.

16. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

16.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert journaway denKunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. journaway hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dieBestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alleDaten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-MailAdresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene BearbeitungIhrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oderfür die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitungist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Datenwerden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritteweitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehördeüber die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO).Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlichsind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art.21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderenSituation ergeben. Er kann unter der Adresse: team@journaway.com mit einer EMail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder journaway unter derunten genannten Adresse kontaktieren.

16.2 Mit einer Nachricht an team@journaway.com kann der Kunde auch der Nutzungoder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

17. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

17.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behaltendie übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen demKunden und journaway findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit derKunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtesoder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Auslandhat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von journaway vereinbart.

17.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zuraußergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unterhttps://ec.europa.eu/consumers/odr findet. journaway nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer  Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auchnicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter

journaway GmbH
Am alten Handelshafen 1
26789 Leer
Geschäftsführer: Marco Behrends
Telefon: 0491-79893171
E-Mail: team@journaway.com
www.journaway.com
USt-ID: DE304762595

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Tel. 0800 – 533 111

Geltungsbereich derVersicherung: weltweit

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese ARB sind urheberrechtlichgeschützt. journaway vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1GewO.

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Tel. 0800-3696000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de